Unterjaehrigkeitszuschlag
 

Warum Unterjaehrigkeitszuschlag?

Grundsaetzlich kalkuliert die WIST Innsbruck ihre Preise auf eine ganzjaehrige Vertragsdauer (1.9.-31.8.), da nahezu s?mtliche beim Betrieb eines Studentenheims auflaufende Kosten (Strom, Heizung, Personalkosten) ebenfalls auf 12 Monate aufgeteilt sind und auch waehrend der Ferien anfallen. Bei unterjaehriger Vermietung  z.B. vom 1.10.-30.6. entstehen Leerkosten, da freie Zimmer in der restlichen  Zeit nicht nachbesetzt werden koennen. Um einen Teil der Leerkosten zu kompensieren, muss daher auf den Standardpreis ein Unterjaehrigkeitszuschlag zwischen  40-65,- pro Monat aufgeschlagen werden. Ausgenommen davon ist eine Vertragsdauer von 1.3. bis 31.8. Die genauen Preise finden Sie in der Preisliste.


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01.05.2021
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