Warum Unterjaehrigkeitszuschlag?
Grundsaetzlich kalkuliert die WIST Innsbruck ihre Preise auf eine ganzjaehrige
Vertragsdauer (1.9.-31.8.), da nahezu s?mtliche beim Betrieb eines
Studentenheims auflaufende Kosten (Strom, Heizung, Personalkosten) ebenfalls
auf 12 Monate aufgeteilt sind und auch waehrend der Ferien anfallen. Bei
unterjaehriger Vermietung z.B. vom 1.10.-30.6. entstehen Leerkosten, da
freie Zimmer in der restlichen Zeit nicht nachbesetzt werden koennen. Um einen Teil der
Leerkosten zu kompensieren, muss daher auf den Standardpreis ein
Unterjaehrigkeitszuschlag zwischen 40-65,- pro Monat aufgeschlagen werden.
Ausgenommen davon ist eine Vertragsdauer von 1.3. bis 31.8. Die genauen Preise
finden Sie in der Preisliste.
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