Abschläge

Da sich die Wirtschaftshilfe fürStudenten Innsbruck als gemeinnütziger Verein primär die Förderung vonStudentInnen aus Arbeiter- und Angestelltenfamilien zum Ziel gesetzt hat, besteht bei Vorliegen nachstehender Voraussetzungen die Möglichkeit eines Abschlags auf die Standardpreise.

Voraussetzungen für den Abschlag auf die Standardpreise:

  • Unselbstständige Erwerbstätigkeit beider Elternteile bzw. Alleinverdiener im Inland
  • Pensionsbezug aufgrund unselbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Bezug von Selbsterhalterstipendium

Bei Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid) oder Vermietung/Verpachtung kommen mangels Vergleichbarkeit zum Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit die Standardpreise zur Anwendung.

Erforderliche Unterlagen zur Berechnung des Abschlags:

Jahreslohnzettel L16, Pensionsbescheid, Unterhaltsbestätigung im Falle einer Trennung/Scheidung, Bescheid Selbsterhalterstipendium. Sollte kein Jahreslohnzettel beigebracht werden können, kann auch eine Monatslohnabrechnung eingereicht werden.

Berechnung des Abschlags:

Der Abschlag hängt von der Höhe des Jahresnettoeinkommens ab. Für unversorgte Kinder werden pro Kind € 4.000,- vom Jahresnettoeinkommen abgezogen. Je nach Zimmerkategorie und Einkommen ergeben sich dann folgende Abschläge:

Doppelzimmer

Jahresnettoeinkommen nach
Abzug für unversorgte Kinder
Abschlag auf Standardpreis
bis € 15.000,- € 40,-
€ 15.001,- bis € 25.000,- € 38,- bis € 30,-
€ 25.001,- bis € 35.000,- € 28,- bis € 20,-
€ 35.001,- bis € 45.000,- € 18,- bis € 10,-
€ 45.001,- bis € 53.000,- € 8,- bis € 2,-
ab € 53.001,- Standardpreis

Einzelzimmer

Jahresnettoeinkommen nach
Abzug für unversorgte Kinder
Abschlag auf Standardpreis
bis € 15.000,- € 50,-
€ 15.001,- bis € 25.000,- € 48,- bis € 40,-
€ 25.001,- bis € 35.000,- € 38,- bis € 30,-
€ 35.001,- bis € 45.000,- € 28,- bis € 20,-
€ 45.001,- bis € 55.000,- € 18,- bis € 10,-
€ 55.001,- bis € 63.000,- € 8,- bis € 2,-
ab € 63.001,- Standardpreis

Die Höhe des sich aus dieser Berechnung ergebenden Benützungsentgelts ist jedenfalls mit dem Standardpreis limitiert, Sie brauchen daher keine Bedenken zu haben, dass Sie bei höherem Einkommen mehr als den Standardpreis zahlen müssen. Diese Tabellen stellen eine Übersicht dar, der genaue Heimpreis kann von uns erst nach Vorliegen aller Unterlagen und der genauen Zimmerzuteilung berechnet werden.

Ausgenommen von diesem Abschlag sind die Heime Campus Sieglanger 1 & 2, Doppelzimmer zur Einzelnutzung sowie alle Zimmer mit Fixpreisen (siehe Preisliste).

Wir weisen darauf hin, dass die Gewährung dieses Abschlages nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und daraus ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden kann.